DOROTHEA VENATOR


DIPL.- ING., DIPL.-WIRTSCH.-ING.(FH)
VON DER ARCHITEKTENKAMMER NRW Ö.B.U.V.
FÜR DIE ERMITTLUNG VON MIETEN UND PACHTEN
SOWIE STAATLICH GEPRÜFTE UND NACH ISO/IEC 17024
ZERTIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE
FÜR IMMOBILIENBEWERTUNG

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten werden zu unterschiedlichen Zwecken und Anlässen benötigt, z. B. bei der Zwangsversteigerung von Immobilien, bei Vermögensauseinandersetzungen aufgrund von Ehescheidung oder bei Erbauseinandersetzungen. Bei Kauf
oder Verkauf von Immobilien ist ein Verkehrswertgutachten hilfreich, um die eigene Verhandlungsposition zu bestimmen.

Verkehrswertgutachten werden u. a. von Privatpersonen, Kreditinstituten, Vermögensverwaltern, Amtsgerichten, Behörden oder Rechtsanwälten in Auftrag gegeben. Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden unterschiedliche Berechnungsverfahren angewandt, die in Deutschland durch die Wertermittlungsverordnung (WertV) und die begleitenden Wertermittlungsrichtlinien (WertR) geregelt sind. Für Verkehrswertgutachten sind dies: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.

Verkehrswertgutachten im Raum Bergisch Gladbach erstellt das Sachverständigenbüro Dorothea Venator. Verkehrswertgutachten gewinnen mit der neuen Regelung der Erbschaftssteuer immer mehr an Wichtigkeit, denn das Finanzamt erkennt nur ein nach steuerlich anerkannten Rechtsvorschriften erstelltes Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen an.

Weiter nimmt die Bedeutung von Verkehrswertgutachten im Steuerrecht nicht nur auf die Erbschaftssteuer beschränkt zu. Eine
tragende Rolle spielen Verkehrswertgutachten auch bei Ertragsteuern sowie bei der Umsatzsteuer bei Entnahmen oder Einlagen innerhalb eines Betriebs. Eine Bewertung durch ein Verkehrswertgutachten ist bei einer Entnahme bzw. Einlage zwingend erforderlich. Für weitere Fragen im Bereich Verkehrswertgutachten steht Ihnen Fr. Venator gerne zur Verfügung.