DOROTHEA VENATOR


DIPL.- ING., DIPL.-WIRTSCH.-ING.(FH)
VON DER ARCHITEKTENKAMMER NRW Ö.B.U.V.
FÜR DIE ERMITTLUNG VON MIETEN UND PACHTEN
SOWIE STAATLICH GEPRÜFTE UND NACH ISO/IEC 17024
ZERTIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE
FÜR IMMOBILIENBEWERTUNG

Auftragsbedingungen

Die Bedingungen für die Erteilung, Annahme, Erfüllung, Abnahme und Abrechnung eines Auftrages (insbesondere Termine, Honorar
und Zahlweise) werden objekt- und standortbezogen gemäss den gültigen Bestimmungen und Tabellen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt. Dazu wird ein für beide Seiten verbindlicher Gutachtenvertrag geschlossen.

Das Honorar für die Gutachtenerstellung wird bei Bewertungsobjekten in aller Regel gemäss der Honorartafel zum § 34 HOAI bzw. alternativ als Pauschalhonorar zzgl. Nebenkosten, verauslagten Gebühren und Mehrwertsteuer zwischen den Vertragsparteien verhandelt. Die Honorartafel sowie der Wortlaut der §§ 33, 34 HOAI stehen jeweils als Acrobat/PDF-Ausdruck zur Verfügung.

Honorartafel

HOAI-Auszug